FAQ · 27 Fragen
Nachhaltigkeit & Recht: Häufige Fragen
Recycling, PPWR, VerpackDG und Umweltaussagen.
Ja. Laut VDW liegt die Recyclingquote von Wellpappe bei 95,3 %, und die Fasern überstehen mehr als 20 Recyclingzyklen. Kartons gehören ins Altpapier.
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Nachhaltige VerpackungenWer Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt – etwa befüllte Versandkartons –, muss sich nach dem VerpackDG im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das VerpackDG ersetzt seit dem 12.08.2026 das Verpackungsgesetz.
Rechtsratgeber VerpackungDie EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12.08.2026. Ab 2030 dürfen Versand- und Transportverpackungen u. a. höchstens 50 % Leerraum enthalten – Füllmaterial zählt dabei als Leerraum. Kartons nach Maß helfen, das einzuhalten.
PPWR erklärtDafür gelten besondere Anforderungen, u. a. nach Verordnung (EG) 1935/2004. Bei Recyclingfasern ist oft eine Barriere oder ein Innenbeutel sinnvoll. Bitte geben Sie Lebensmittelkontakt in Ihrer Anfrage immer an – wir klären die Anforderungen vorab.
Die Verordnung ist am 11.02.2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12.08.2026. Einzelne Pflichten greifen gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus.
Mehr dazu: PPWR: EU-VerpackungsverordnungJa. Füllmaterialien wie Papier, Luftpolster oder Schaumstoff zählen beim Leerraumverhältnis als Leerraum.
Mehr dazu: PPWR: EU-VerpackungsverordnungJa. Unter anderem gilt ab 2030 ein maximales Leerraumverhältnis von 50 Prozent auch für Transport- und E-Commerce-Verpackungen.
Mehr dazu: PPWR: EU-VerpackungsverordnungEin passgenauer Karton minimiert den Leerraum und reduziert Füllmaterial – zwei zentrale Punkte der neuen Vorgaben.
Mehr dazu: PPWR: EU-VerpackungsverordnungPPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft, gilt überwiegend seit 12. August 2026 und ist in allen EU-Staaten unmittelbar anwendbar.
Mehr dazu: PPWR: EU-VerpackungsverordnungAb 1. Januar 2030 sind nur noch Verpackungen der Recyclingfähigkeitsklassen A, B und C zulässig (mindestens 70 %), ab 1. Januar 2038 nur noch die Klassen A und B (mindestens 80 %).
Mehr dazu: PPWR: EU-VerpackungsverordnungNein. Seit dem 12.08.2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Deutschland umsetzt und das VerpackG ersetzt.
Mehr dazu: Rechtsratgeber VerpackungWer Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland bereitstellt – etwa befüllte Versandkartons –, muss sich vor dem ersten Inverkehrbringen registrieren. Nach neuem Recht gilt das auch für Verpackungen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind.
Mehr dazu: Rechtsratgeber VerpackungReine B2B-Transportverpackungen sind in der Regel nicht systembeteiligungspflichtig, unterliegen aber Rücknahme- und Verwertungspflichten.
Mehr dazu: Rechtsratgeber VerpackungKartons, die ausschließlich als Verpackung Ihrer Ware dienen, sind ausgenommen. Erfasst ist der Handel mit Kartons als eigenständige Ware.
Mehr dazu: Rechtsratgeber VerpackungNein. ISPM 15 gilt nur für Verpackungen aus Vollholz wie Paletten, Kisten oder Stauholz. Holzwerkstoffe wie Sperrholz oder OSB sowie Vollholz unter 6 mm Dicke sind ausgenommen; Wellpappe ist kein Holz im Sinne der Norm.
Mehr dazu: Rechtsratgeber VerpackungSeit 27. September 2026 gelten die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, umgesetzt im UWG. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ brauchen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung; „klimaneutral“ allein durch CO₂-Kompensation ist unzulässig.
Mehr dazu: Rechtsratgeber VerpackungNach einer Studie des bifa Umweltinstituts überstehen die Fasern mehr als 20 Recyclingzyklen.
Mehr dazu: Wellpappe & NachhaltigkeitLaut VDW 95,3 % (Bezugsjahr 2021, GVM-Studie 2023).
Mehr dazu: Wellpappe & NachhaltigkeitGegenüber Verbrauchern nicht, wenn die Aussage für ein Produkt auf CO₂-Kompensation beruht. Das gilt seit dem 27.09.2026.
Mehr dazu: Wellpappe & NachhaltigkeitIn Deutschland besteht Wellpappe im Schnitt zu über 80 % aus Recyclingpapieren; weniger als 20 % sind Frischfaserpapiere (VDW).
Mehr dazu: Wellpappe & NachhaltigkeitLaut VDW aus Nebenprodukten der Forstwirtschaft wie Bruch- und Schwachholz sowie aus Hackschnitzeln, die bei der Verarbeitung von Bau- und Möbelholz anfallen.
Mehr dazu: Wellpappe & NachhaltigkeitDie Lagen werden mit Stärkeleim aus pflanzlicher Stärke verklebt, etwa aus Mais, Weizen oder Kartoffeln.
Mehr dazu: Wellpappe & NachhaltigkeitJa. Kartonagen aus Wellpappe können über das Altpapier entsorgt und wiederverwertet werden.
Mehr dazu: Nachhaltige VerpackungenIn vielen Fällen ja – zum Beispiel mit Einlagen, Gefachen oder Polstern aus Wellpappe. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten für Ihr Produkt.
Mehr dazu: Nachhaltige VerpackungenBei der Herstellung von Wellpappe in Deutschland werden im Schnitt zu über 80 % Recyclingpapiere eingesetzt (VDW).
Mehr dazu: Nachhaltige VerpackungenKartons flachdrücken, Klebeband möglichst entfernen und in die Altpapiersammlung bzw. bei Gewerbebetrieben in den Papiercontainer geben. So gelangen die Fasern zurück in den Kreislauf.
Mehr dazu: Nachhaltige VerpackungenIhre Frage ist nicht dabei?
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